Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfeleistung im Rahmen derer Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche

  • deren Familiensystem noch nicht über die nötigen pädagogischen Kompetenzen verfügt, um eine adäquate Unterstützung und Förderung zu bieten.
  • die individuelle Entwicklungsdefizite aufweisen,
  • mit Anpassungs– und Integrationsproblemen,
  • die in ihrem Verhalten auffällig sind,
  • mit entwicklungsverzögertem Sozialverhalten,
  • deren Lebenssituation und Perspektive ungeklärt ist.

Die Erziehungsbeistandschaft soll das Kind oder die/den Jugendliche(n) bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Selbständigkeit fördern. Der Fokus der Erziehungsbeistandschaft liegt beim Kind/Jugendlichen. Sowohl die Familie als auch andere soziale Bezüge werden in die Arbeit mit einbezogen, um die Lebenssituation insgesamt zu verbessern, jedoch steht der Wunsch nach Unterstützung des Kindes/Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns. Die Erziehungsbeistandschaft ist parteilich auf der Seite des Kindes bzw. des Jugendlichen und vertritt primär dessen Interessen und Bedürfnisse
Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall.

Ziele einer Erziehungsbeistandschaft können sein:

  • die Position des Kindes oder Jugendlichen innerhalb der Familie festigen und stärken
  • Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein stärken
  • Kinder und Jugendliche darin bestärken, eigene Interessen und Bedürfnisse zu erkennen, zu äußern und sich für diese einzusetzen
  • Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in (entwicklungsbedingten) Konflikten
  • Unterstützung und Beratung von Kindern und Jugendlichen bei der Einbindung in das soziale Umfeld
  • Aufbau und Stärkung der sozialen Kompetenz, der Konfliktfähigkeit und des Selbstwertgefühls der Kinder und Jugendlichen
  • Kinder und Jugendliche darin unterstützen, ihre Sozialisationsdefizite aufzuarbeiten
  • Eltern zu unterstützen ihre Erziehungsdefizite zu erkennen und ihr Verhalten zu ändern
  • dazu beitragen, dass Eltern zu ihren Kindern den Zugang (wieder–) finden
  • Offenheit gegenüber Gefühlen erreichen
  • Interessen und Stärken der Kinder und Jugendlichen erkennen, bestärken und den Eltern bzw. den Bezugspersonen vermitteln
  • die Ablösung der Jugendlichen von der Familie und ihren Weg in die Verselbständigung zu unterstützen
  • Eltern dahingehend bestärken, dass diese ebenfalls ihren Weg der Ablösung von ihren Kindern finden
  • kurzfristige Unterstützung im Vorfeld von Unterbringung außerhalb der Familie zu geben
  • Begleitung und Unterstützung von älteren Kindern bzw. jüngeren Jugendlichen, nach einer Zeit der Fremdunterbringung (insbesondere nach Heimaufenthalten), den Zugang zu ihrer eigenen Familie (wieder–) zu finden
  • Jugendliche zu einer schulischen/beruflichen Perspektive motivieren

Arbeitsmethoden in der Erziehungsbeistandschaft sind u. a. darauf ausgerichtet, die gegenseitigen Erwartungshaltungen und Rollenverteilungen innerhalb des Familiensystems abzuklären, die Persönlichkeitsentwicklung entsprechend der Stärken und Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen zu fördern und eine altersentsprechende Verantwortungsübernahme für sich selbst und das eigene Handeln bis hin zur Vorbereitung und Begleitung des selbständigen Lebens zu unterstützen und zu stärken.

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