Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfeleistung im Rahmen derer Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen.

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche

Die Erziehungsbeistandschaft soll das Kind oder die/den Jugendliche(n) bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Selbständigkeit fördern. Der Fokus der Erziehungsbeistandschaft liegt beim Kind/Jugendlichen. Sowohl die Familie als auch andere soziale Bezüge werden in die Arbeit mit einbezogen, um die Lebenssituation insgesamt zu verbessern, jedoch steht der Wunsch nach Unterstützung des Kindes/Jugendlichen im Mittelpunkt des pädagogischen Handelns. Die Erziehungsbeistandschaft ist parteilich auf der Seite des Kindes bzw. des Jugendlichen und vertritt primär dessen Interessen und Bedürfnisse
Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Bedarf im Einzelfall.

Ziele einer Erziehungsbeistandschaft können sein:

Arbeitsmethoden in der Erziehungsbeistandschaft sind u. a. darauf ausgerichtet, die gegenseitigen Erwartungshaltungen und Rollenverteilungen innerhalb des Familiensystems abzuklären, die Persönlichkeitsentwicklung entsprechend der Stärken und Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen zu fördern und eine altersentsprechende Verantwortungsübernahme für sich selbst und das eigene Handeln bis hin zur Vorbereitung und Begleitung des selbständigen Lebens zu unterstützen und zu stärken.

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